Berechnung
des Geburtstermins
Arbeitsrechtliche
Sachen/Mutterschutz
Anstehende Vorsorgetermine
Junge oder Mädchen ?
10. Monate im Einzelnen
Klinikkoffer
Baby`s Erstausstattung
Berechnung des Geburtstermin`s
Um den voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Babys zu errechnen, gibt es eine
einfache Formel.
Aber die wenigsten Babys kommen am errechneten Termin zur Welt, ein
Toleranzbereich von +/- 2Wochen ist durchaus üblich.
Datum des 1. Tages der letzten Regel
Bsp. 30.03.
7 Tage zu diesem Datum hinzuzählen
Bsp. 30.03. + 7 = 06.04.
3 Monate von diesem Datum abziehen
Bsp. 06.04. - 3 Monate = 06.01. des Folgejahres
evt. Zyklusschwankungen addieren/subtrahieren
Bsp. Zyklus mit 24 Tagen: 06.01. - 4 Tage = 02.01. des
Folgejahres
Arbeitsrechtliche Sachen /
Mutterschutz
Informationspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber /
Kündigungsschutz
Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Frauen, ihren Arbeitgeber von einer
Schwangerschaft zu informieren. Sie müssen dies aber nicht
gleich nach Ihrem ersten Arztbesuch tun, sondern können das - ohne rechtliche
Nachteile - auch später noch nachholen.
Es sein denn, sie verrichten schwere körperliche Arbeiten oder sind an einem
Arbeitsplatz beschäftigt, bei dem sie schädlichen
Stoffen oder Dämpfen ausgesetzt sind.
Spätestens in der 10. Woche sollten sie Ihren Arbeitgeber benachrichtigen.
Von Beginn der Schwangerschaft an bis 4 Monate nach der
Entbindung haben sie vollen Kündigungsschutz.
Ihr Arbeitgeber hat das Recht, eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen
einer Schwangerschaft zu verlangen.
Sie können diese von Ihrem Arzt anfertigen lassen. Laut Mutterschutzgesetz muss
ihr Arbeitgeber diesen Nachweis bezahlen.
Sie können ihr Geld also zurück fordern
Einstellungsgespräch / Bewerbung auf Arbeitsstellen
Auf die Frage ob eine Schwangerschaft vorliegt, müssen sie nicht
(positiv) antworten. Sie dürfen sogar die Unwahrheit sagen, da die
Nichtbeantwortung einer solchen Frage nachteilige Schlüsse zulassen würde.
Eine Ausnahme hierbei ist, wenn es sich bei dem Arbeitsplatz um einen
Arbeitsplatz mit Gefahren handeln würde und der Arbeitgeber
ausdrücklich darauf hinweist.
Regelungen des Mutterschutzgesetzes
Am Arbeitsplatz ist laut Mutterschutzgesetz das ständige Heben
von Gewichten von über 5 Kilo verboten. Nach dem 5. Monat dürfen
Sie keine Tätigkeiten ausüben bei der sie länger als 4 Stunden täglich stehen.
Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Geburt und Endet 8 Wochen nach
der Geburt.
Erinnern Sie ihren Arbeitgeber noch einmal rechtzeitig. Es empfiehlt sich, ein
Schreiben für ihren Arbeitgeber anzufertigen, in welchem
Sie ihm die voraussichtliche Länge ihres Erziehungsurlaubes mitteilen und in
welchem sie ihren Wunsch Ausdruck verleihen nach diesem
Erziehungsurlaub in ihrem bisherigen Job weiter zu arbeiten.
Vorzeitiger Mutterschutz
1. Beschäftigungsverbote:
§3 des Mutterschutzgesetzes sagt hierzu folgendes aus:
(1)Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach Ärztlichen
Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder
Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
(2)Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht mehr
beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich
zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit
widerrufen werden.
Bei diesen Regelungen handelt es sich um die allgemeinen Regelungen. Hierauf
werden sie meist bei
Eintreten der Schwangerschaft von Ihrem Arzt hingewiesen.
Der §4 sagt jedoch Interessantes zu weiteren Beschäftigungsverboten aus.
Beschäftigungsverbote gelten:
- bei Arbeiten bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei
denen sich dauernd hocken oder gebückt halten müssen.
- bei Arbeiten mit Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher
Fußbeanspruchung insbesondere bei Maschinen mit Fußantrieb
- bei Arbeiten bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft im besonderen Maße
der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken,
ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer
Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter
oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht.
- nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln
- bei Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr
auszugleiden, zu fallen oder abzustürzen.
- Akkordarbeit oder Fließbandarbeit sind ebenfalls nicht erlaubt.
Anstehende Vorsorgetermine
Sobald der Arzt eine SS bestätigt, werdet ihr alle 4 Wochen einen Termin beim
Arzt haben.
Ab der 30. SSW verkürzt sich der Abstand auf 2 Wochen.
Ab der 36. SSW werdet ihr wöchentlich untersucht.
Ab der 40. SSW, wenn der Termin vorüber ist und das Baby noch nicht da ist,
steht aller 2 Tage
eine Untersuchung an.
Beim ersten Termin wird festgestellt in welcher SSW ihr seid, wann der
voraussichtliche Geburtstermin sein wird
und man wird eine Blutprobe
nehmen (Feststellung Blutgruppe,
Antikörper-Suchtest, Rötel-Test, Toxoplasmose,
HIV, und einige andere).
Solltet ihr heute schon den Mutterpass bekommen, werden noch einige Angaben zur
Krankheitsvorgeschichte in Eurer Familie darin ergänzt.
1. Ultraschall
* zwischen der 9.-12. SSW
* vermerkt wird die Scheitel-Steiß-Länge (SSL) des Babys
* Angaben über Lage des Kindes, Herzaktion, evt. Mehrlinge, zeitgerechte
Entwicklung, evt. Hinweise
2. Ultraschall
* zwischen der 19.-22. SSW
* Angaben über Lage des Kindes, Lebenszeichen d. Kindes, evt. nötige
Kontrolle der Fruchtwassermenge, körp.
Entwicklung, Herztätigkeit oder Bewegung
* Größenangabe BPD (Querdurchmesser außen-außen d. Kopfes), FOD
(Längendurchmesser Stirn-Hinterkopf), KU (Kopfumfang),
ATD (Querdurchmesser des kindl. Bauches), AU (Umfang des
Bauches), FL
(Länge des Oberschenkelknochens) oder HL (Länge des Oberarmknochens)
sowie evt. Hinweise
3. Ultraschall
* zwischen der 29.-32. SSW
* Angaben über Lage des Kindes, Lebenszeichen, evt. Befunde die zu
kontrollieren sind
* versch. Größenangaben des Kindes wie beim 2. Ultraschall
* evt. Hinweise
Dies sind die 3 gesetzliche vorgeschriebenen Ultraschalls, einige Ärzte machen
bei jedem Arztbesuch einen Ultraschall
andere nur diese drei.
Tipp: wenn ihr ein Ultraschallbild haben
möchtet, sagt es dem Arzt rechtzeitig, sonst machen manche Ärzte keine Ausdruck
bzw.
fragen die Mütter auch nicht danach.
Weitere Termine:
* evt. Nackentransparenzmessung (Ersttrimesterscreening) (10.-13. SSW)
* Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
bei Risikoschwangeren
*
Chorionzottenbiopsie (10.-11. SSW) bei Risikoschwangeren
* Nabelschnurpunktion (Chordozentese) in der 18. SSW
* Triple Test (15.-17. SSW)
* PAPP-A Triple Test (11.-14. SSW)
* Feindiagnostik/feiner Ultraschall (18.-22.SSW oder 28.-30.SSW)
Diesbezüglich wird der Arzt euch von sich aus ansprechen, oder fragt ihn
einfach, er wird euch dazu beraten.
Junge oder Mädchen ???
Ich gebe zu, das ist wohl die Frage, welche am meisten von Eltern innerlich
gestellt wird, schon lang bevor der Arzt es auf dem
Ultraschall erkennen kann....
Mit diesem Chinesischen Mondkalender könnt ihr es herausfinden. Die Trefferquote
liegt immerhin bei über 95%.
Bei tausenden von Befragten stimmte das Ergebnis überein; macht doch selbst den Test
mit Familie und Bekannte.
So gehts:
Zuerst sucht ihr in der oberen Spalte das Alter der Mutter zum
Zeitpunkt der Befruchtung.
Dann geht ihr in der Spalte des Monats soweit nach unten, bis ihr bei dem
Monat der Empfängnis
angekommen seid. Ein hellblaues Feld bedeutet es wird ein Junge, ein rosa Feld
es wird ein Mädchen.
Bsp.: Eine Frau, die mit 21 Jahren im
April schwanger geworden ist, wird zu 99% ein MÄDCHEN bekommen.
Alter der Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis | ||||||||||||||||||||||||||||
Monat | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | 39 | 40 | 41 | 42 | 43 | 44 | 45 |
Januar | ||||||||||||||||||||||||||||
Februar | ||||||||||||||||||||||||||||
März | ||||||||||||||||||||||||||||
April | ||||||||||||||||||||||||||||
Mai | ||||||||||||||||||||||||||||
Juni | ||||||||||||||||||||||||||||
Juli | ||||||||||||||||||||||||||||
August | ||||||||||||||||||||||||||||
September | ||||||||||||||||||||||||||||
Oktober | ||||||||||||||||||||||||||||
November | ||||||||||||||||||||||||||||
Dezember |
1.
Monat ( 1.- 4. Woche)
6.
Monat (21.-24. Woche)
2.
Monat ( 5.- 8. Woche)
7.
Monat (25.-28. Woche)
3.
Monat ( 9.-12. Woche)
8.
Monat (29.-32. Woche)
4.
Monat (13.-16. Woche)
9.
Monat (33.-36. Woche)
5.
Monat (17.-20. Woche)
10.
Monat (37.-40. Woche)
Klinikkoffer
Etwa 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollte der Klinikkoffer mit
allen notwendigen
Sachen gepackt sein, wer weiß, vielleicht will Ihr Baby doch schon eher auf die
Welt und dann haben
Sie keine Zeit mehr dafür. Eine mittlere Reisetasche sollte reichen, im
Normalfall kann die Mutter nach
wenigen Tagen das Krankenhaus schon wieder verlassen.
Sie selbst brauchen:
Vor der Geburt des Babys sollten folgende Sachen bereit stehen:
Wenn das Baby nach der Geburt nicht gestillt wird: