Berechnung des Geburtstermins        Arbeitsrechtliche Sachen/Mutterschutz        Anstehende Vorsorgetermine
Junge oder Mädchen ?                     10. Monate im Einzelnen                             Klinikkoffer
Baby`s Erstausstattung

 


 

Berechnung des Geburtstermin`s

Um den voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Babys zu errechnen, gibt es eine einfache Formel.
Aber die wenigsten Babys kommen am errechneten Termin zur Welt, ein Toleranzbereich von +/- 2Wochen ist durchaus üblich.

Datum des 1. Tages der letzten Regel

   Bsp. 30.03.

7 Tage zu diesem Datum hinzuzählen

   Bsp. 30.03. + 7 = 06.04.

3 Monate von diesem Datum abziehen

   Bsp. 06.04. - 3 Monate = 06.01. des Folgejahres

evt. Zyklusschwankungen addieren/subtrahieren

   Bsp. Zyklus mit 24 Tagen:  06.01. - 4 Tage = 02.01. des Folgejahres



Arbeitsrechtliche Sachen / Mutterschutz

Informationspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber / Kündigungsschutz

Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Frauen, ihren Arbeitgeber von einer Schwangerschaft zu informieren. Sie müssen dies aber nicht
gleich nach Ihrem ersten Arztbesuch tun, sondern können das - ohne rechtliche Nachteile - auch später noch nachholen.
Es sein denn, sie verrichten schwere körperliche Arbeiten oder sind an einem Arbeitsplatz beschäftigt, bei dem sie schädlichen
Stoffen oder Dämpfen ausgesetzt sind.
Spätestens in der 10. Woche sollten sie Ihren Arbeitgeber benachrichtigen.

Von Beginn der Schwangerschaft an bis 4 Monate nach der Entbindung haben sie vollen Kündigungsschutz.
Ihr Arbeitgeber hat das Recht, eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwangerschaft zu verlangen.
Sie können diese von Ihrem Arzt anfertigen lassen. Laut Mutterschutzgesetz muss ihr Arbeitgeber diesen Nachweis bezahlen.
Sie können ihr Geld also zurück fordern

Einstellungsgespräch / Bewerbung auf Arbeitsstellen

Auf die Frage ob eine Schwangerschaft vorliegt, müssen sie nicht (positiv) antworten. Sie dürfen sogar die Unwahrheit sagen, da die Nichtbeantwortung einer solchen Frage nachteilige Schlüsse zulassen würde.

Eine Ausnahme hierbei ist, wenn es sich bei dem Arbeitsplatz um einen Arbeitsplatz mit Gefahren handeln würde und der Arbeitgeber
ausdrücklich darauf hinweist.

Regelungen des Mutterschutzgesetzes

Am Arbeitsplatz ist laut Mutterschutzgesetz das ständige Heben von Gewichten von über 5 Kilo verboten. Nach dem 5. Monat dürfen
Sie keine Tätigkeiten ausüben bei der sie länger als 4 Stunden täglich stehen.

Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Geburt und Endet 8 Wochen nach der Geburt.
Erinnern Sie ihren Arbeitgeber noch einmal rechtzeitig. Es empfiehlt sich, ein Schreiben für ihren Arbeitgeber anzufertigen, in welchem
Sie ihm die voraussichtliche Länge ihres Erziehungsurlaubes mitteilen und in welchem sie ihren Wunsch Ausdruck verleihen nach diesem
Erziehungsurlaub in ihrem bisherigen Job weiter zu arbeiten.

Vorzeitiger Mutterschutz

1. Beschäftigungsverbote:
§3 des Mutterschutzgesetzes sagt hierzu folgendes aus:
(1)Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach Ärztlichen Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder
Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
(2)Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht mehr beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich
zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Bei diesen Regelungen handelt es sich um die allgemeinen Regelungen. Hierauf werden sie meist bei
Eintreten der Schwangerschaft von Ihrem Arzt hingewiesen.


Der §4 sagt jedoch Interessantes zu weiteren Beschäftigungsverboten aus.
Beschäftigungsverbote gelten:
- bei Arbeiten bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sich dauernd hocken   oder gebückt halten müssen.
- bei Arbeiten mit Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung insbesondere bei Maschinen mit Fußantrieb
- bei Arbeiten bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft im besonderen Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken,
  ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter
  oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht.
- nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln
- bei Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiden, zu fallen oder abzustürzen.
- Akkordarbeit oder Fließbandarbeit sind ebenfalls nicht erlaubt.





Anstehende Vorsorgetermine

Sobald der Arzt eine SS bestätigt, werdet ihr alle 4 Wochen einen Termin beim Arzt haben.
Ab der 30. SSW verkürzt sich der Abstand auf 2 Wochen.
Ab der 36. SSW werdet ihr wöchentlich untersucht.
Ab der 40. SSW, wenn der Termin vorüber ist und das Baby noch nicht da ist, steht aller 2 Tage
eine Untersuchung an.

Beim ersten Termin wird festgestellt in welcher SSW ihr seid, wann der voraussichtliche Geburtstermin sein wird und man wird eine Blutprobe
nehmen (Feststellung Blutgruppe, Antikörper-Suchtest, Rötel-Test, Toxoplasmose, HIV, und einige andere).
Solltet ihr heute schon den Mutterpass bekommen, werden noch einige Angaben zur Krankheitsvorgeschichte in Eurer Familie darin ergänzt.

1. Ultraschall

 * zwischen der 9.-12. SSW
 * vermerkt wird die Scheitel-Steiß-Länge (SSL) des Babys
 * Angaben über Lage des Kindes, Herzaktion, evt. Mehrlinge, zeitgerechte Entwicklung, evt. Hinweise

2. Ultraschall

 *  zwischen der 19.-22. SSW
 * Angaben über Lage des Kindes, Lebenszeichen d. Kindes, evt. nötige Kontrolle der Fruchtwassermenge, körp.
    Entwicklung, Herztätigkeit oder Bewegung
 * Größenangabe BPD (Querdurchmesser außen-außen d. Kopfes), FOD (Längendurchmesser Stirn-Hinterkopf), KU (Kopfumfang),
    ATD (Querdurchmesser des kindl. Bauches), AU (Umfang des Bauches), FL (Länge des Oberschenkelknochens) oder HL (Länge des Oberarmknochens)
    sowie evt. Hinweise

3. Ultraschall

 * zwischen der 29.-32. SSW
 * Angaben über Lage des Kindes, Lebenszeichen, evt. Befunde die zu kontrollieren sind
 * versch. Größenangaben des Kindes wie beim 2. Ultraschall
 * evt. Hinweise

Dies sind die 3 gesetzliche vorgeschriebenen Ultraschalls, einige Ärzte machen bei jedem Arztbesuch einen Ultraschall andere nur diese drei.


Tipp: wenn ihr ein Ultraschallbild haben möchtet, sagt es dem Arzt rechtzeitig, sonst machen manche Ärzte keine Ausdruck bzw.
fragen die Mütter auch nicht danach.

Weitere Termine:

 * evt. Nackentransparenzmessung (Ersttrimesterscreening) (10.-13. SSW)
 * Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) bei Risikoschwangeren
 * Chorionzottenbiopsie (10.-11. SSW) bei Risikoschwangeren
 * Nabelschnurpunktion
(Chordozentese) in der 18. SSW
 * Triple Test (15.-17. SSW)
 * PAPP-A Triple Test (11.-14. SSW)

 * Feindiagnostik/feiner Ultraschall (18.-22.SSW oder 28.-30.SSW)

Diesbezüglich wird der Arzt euch von sich aus ansprechen, oder fragt ihn einfach, er wird euch dazu beraten.
 




Junge oder Mädchen ???

Ich gebe zu, das ist wohl die Frage, welche am meisten von Eltern innerlich gestellt wird, schon lang bevor der Arzt es auf dem
Ultraschall erkennen kann....

Mit diesem Chinesischen Mondkalender könnt ihr es herausfinden. Die Trefferquote liegt immerhin bei über 95%.
Bei tausenden von Befragten stimmte das Ergebnis überein; macht doch selbst den Test mit Familie und Bekannte.

So gehts:
             
Zuerst sucht ihr in der oberen Spalte das Alter der Mutter zum Zeitpunkt der Befruchtung.
                 Dann geht ihr in der Spalte des Monats soweit nach unten, bis ihr bei dem Monat der Empfängnis
                 angekommen seid. Ein hellblaues Feld bedeutet es wird ein Junge, ein rosa Feld es wird ein Mädchen.

Bsp.:        Eine Frau, die mit 21 Jahren im April schwanger geworden ist, wird zu 99% ein MÄDCHEN bekommen.

 

Alter der Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis
Monat 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
Januar                                                        
Februar                                                        
März                                                        
April                                                        
Mai                                                        
Juni                                                        
Juli                                                        
August                                                        
September                                                        
Oktober                                                        
November                                                        
Dezember                                                        





10 Monate im Einzelnen


                1. Monat (  1.- 4.  Woche)            6. Monat (21.-24. Woche)
                2. Monat (  5.- 8.  Woche)            7. Monat (25.-28. Woche)
                3. Monat (  9.-12. Woche)            8. Monat (29.-32. Woche)
                4. Monat (13.-16. Woche)            9. Monat (33.-36. Woche)
                5. Monat (17.-20. Woche)          10. Monat (37.-40. Woche)






Klinikkoffer

                Etwa 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollte der Klinikkoffer mit allen notwendigen
                Sachen gepackt sein, wer weiß, vielleicht will Ihr Baby doch schon eher auf die Welt und dann haben
                Sie keine Zeit mehr dafür. Eine mittlere Reisetasche sollte reichen, im Normalfall kann die Mutter nach
                wenigen Tagen das Krankenhaus schon wieder verlassen.


          Sie selbst brauchen:


Baby`s Erstausstattung

Vor der Geburt des Babys sollten folgende Sachen bereit stehen:

Wenn das Baby nach der Geburt nicht gestillt wird: